Aktuelles
-
Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten
Schon seit dem Schuljahr 2006/ 2007 erhalten die in der Genossenschaft wohnenden Mitglieder mit Kindern einen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und je Kind auf die zu zahlenden Eigenanteile der Schülerbeförderungskosten.
-
SPITZE: Rückvergütung in Höhe von 4,0 % !!
Die 57. ordentliche Vertreterversammlung am 05.07.2011 hat beschlossen, die genossenschaftliche Rückvergütung weiterhin auf hohem Niveau mit immerhin 4,0 Prozent (auf den gezahlten Jahresumsatz der Kaltmiete) zu zahlen. Auch im schwierigen wirtschaftlichen Zeiten setzt unsere Genossenschaft ein anhaltendes Zeichen, den eingeschlagenen Weg einer kontinuierlichen Wirtschaftlichkeit fortzusetzen.
Wir sind im ehemaligen Weißeritzkreis die erste Wohnungsgenossen-schaft, welche an ihre Mitglieder einen solchen Miet-Bonus ausgezahlt hat und dies zwischenzeitlich in den Stufen 2%, 3%, 4% gegenüber unseren Mitgliedern realisiert hat. Im Jahr des 55. Gründungs-Jubiläums (2009) sogar mit stolzen 5,5%!
-
Personalwechsel zum 01.07.2011.
PRESSEERKLÄRUNG
Der Aufsichtsrat der Freitaler Wohnungsgenossenschaft eG informiert, dass er sich nach Auswertung der zahlreichen Bewerbungsunterlagen für die ab 01.07.2011 neu zu besetzende Stelle eines Vorstandsmitgliedes unserer Genossenschaft für Frau Friederike Ebert aus Freital entschieden hat.
Frau Ebert ist 33 Jahre und Mutter zweier Kinder, Volljuristin mit einem betriebswirtschaftlichen Masterabschluss.
Die Einarbeitungszeit begann am 01.01.2011
gez. Thieme/Aufsichtsratsvorsitzender
-
MAI 2009 - Unser Jubiläum 55 Jahre Freitaler Wohnungsgenossenschaft eG
Der Grundgedanke des Genossenschaftswesens besagt, dass eine Summe von Individuen gemeinsam ein Ziel erstrebt, das zu erreichen der Einzelne zu schwach ist.
Aus dem Hauptziel der Genossenschaften – der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder – folgt deren Doppelfunktion als wirtschaftlicher Träger der Genossenschaft einerseits und als Nutzer ihrer Wohnung andererseits. Zweck unserer Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung bei bezahlbaren Mieten.
Rechtliche Grundlage ist das Genossenschaftsgesetz (GenG) vom 20.05.1898 zuletzt geändert durch Artikel 7 des Registerverfahrens-beschleunigungsgesetzes vom 20.12.1993. Für den Ersterwerb von Geschäftsanteilen kann von Ihnen die staatliche Wohnungsbauprämie beantragt werden.
-
Seit 2008: Unterstützung von Familien mit Klein- und Vorschulkindern
Aufsichtsrat und Vorstand haben beschlossen, auch unseren in der Genossenschaft wohnenden Mitgliedern mit Klein- und Vorschulkindern Unterstützung zu geben. Dies seit Dezember 2008 in Form eines Sachgutscheines für ein Spielwarengeschäft in Höhe von
50,00 EUR/Kalenderjahr und je Kind. -
Hausnotruf des DRK als Service
Seit dem 01.04.2006 bietet die Freitaler Wohnungsgenossenschaft eG ihren allein stehenden Mitgliedern ab vollendetem 75. Lebensjahr – bei deren Einverständnis – den Hausnotruf des DRK als Service an. Sowohl die Anschlusskosten als auch die monatlichen Servicekosten werden von unserer Genossenschaft übernommen. Das Mitglied beteiligt sich lediglich mit einem symbolischen Selbstkostenbeitrag in Höhe von 3,00 Euro pro Monat.
Dieses kostengünstige Service-Angebot bieten wir als erster Vermieter im ehemaligen Weißeritzkreis an.
-
Preisgünstige Kaltmieten bereits ab 3,00 EUR pro m²
In unseren Unternehmenszielen haben wir definiert, den Mitgliedern unserer Genossenschaft Wohnungen mit modernem Standard zu bezahlbaren Preisen – und dies dauerhaft – anzubieten.
Jeden Wohnungsinteressenten bitten wir zu prüfen, ob unsere Angebote diesem Unternehmensziel gerecht werden.
Die durchschnittliche Kaltmiete über den gesamten Wohnungsbestand lag per 01.01.2010 bei 4,17 EUR/m².